Freier Platz: Zum Sommer 2024

Kosten und Vertrag

Die Kosten der Kinderbetreuung

Die Höhe der Betreuungskosten ist gestaffelt nach dem Einkommen der Eltern.

Bitte melden sie sich hier an: Landkreis Harburg 

Alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter erreichen Sie per Mail: abteilung52@lkharburg.de

Dort finden sie auch den Antrag auf Förderung Kinderbetreeung.

An die Fachberatung können sich alle Eltern bei Fragen zur Kinderbetreuung wenden:

Alle telefonischen Anfragen zum Thema Finanzierung der Kindertagespflege

richten Sie bitte an folgende Mitarbeiterinnen:

(die Buchstabenaufteilung richtet sich nach dem Nachnamen der betreuten Kinder)

Frau Bachur   Buchstaben A - Ko 04171-693-275 Mo-Fr

Frau Gül   Buchstaben Kp - P 04171-693-757 Di - Fr

Frau Bergmann   Q -Z 04171-693-757 Mo - Fr

Telefonische Erreichbarkeit ist, außer mittwochs, in der Zeit von 9.00Uhr- 12.00Uhr. Außerhalb dieser Zeiten werden Sie an den Telefonservice weitergeleitet, oder können eine Nachricht auf Band hinterlassen.

Die nächsten Schritte

Wenn wir Euch von den Vorteilen der Kindertagespflege und der Betreuung Eures Kindes durch uns in Dohren überzeugen konnten, freuen wir uns Euch bei einem persönlichen Termin in unserer Kindertagespflege kennen zu lernen. Hier gibt es dann viel Zeit für die speziellen Fragen, wie konkrete Betreuungszeiten oder den Beginn der Betreuung Eures Kindes. Ihr könnt euch vor Ort ein Bild von unserer Kindertagespflege machen. Schön wäre es, wenn auch Euer Kind beim ersten Besuch dabei ist. Wenn es Euch bei uns gefällt, erklären wir gerne die weiteren Schritte.

Bitte melden Euch per E-Mail zu einem Besuch an, damit wir ihn in unseren Tagesablauf integrieren können. Wir freuen uns auf Ihren Besuch!


Finanzierung Kindertagespflege

Antrag auf Finanzierung der Kindertagespflege:

Antrag auf Übernahme / Teilübernahme der Kosten für eine Tageseinrichtung / Tagesbetreuung (Krippe, Kindergarten, Hort, Kindertagespflege:

https://www.landkreis-harburg.de/buergerservice/dienstleistungen/foerderung-des-elternbeitrags-fuer-kindertageseinrichtungen-und-kindertagespflege-559-0.html?myMedium=1&auswahl=0


Achtung Änderung:

Ab dem 01.08.2018 gilt für die Betreuung von Kindern ab dem vollendeten 3. Lebensjahr bis zum Schuleintritt Beitragsfreiheit, sofern die tägliche Betreuungszeit 8 Stunden nicht überschreitet.

Bitte lesen sie die neue Satzung die ab gültig 01.08.2018 ist. 

Link:

https://www.landkreis-harburg.de/satzungen/details-900000029-20100.html?titel=Satzung+des+Landkreises+Harburg+%C3%BCber+die+F%C3%B6rderung+der+Kindertagespflege+und+die+Erhebung+von+Kostenbeitr%C3%A4gen+f%C3%BCr+die+Kindertagespflege